Um einen Münzmangel zu verhindern, wurde am 14. August 1914 der Bundesrat Abteilung für Finanzen autorisierte die Eidgenössische Staatskasse (Bundesschatzamt) zur Ausgabe von 5-, 10- und 20-Franken-Scheinen mit Versprechen, in gesetzlichem Zahlungsmittel zu zahlen, entsprechend der Silberkrone, und die goldenen 10- und 20-Franken-Münzen. Diese Schatzanweisungen tragen die Namen der Eidgenössischen Staatskasse (DES), waren aber eigentlich herausgegeben von der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

 

Unterschriften auf den Schweizer Banknoten