Die Reichsbank (RB) war die Nachfolgebank der Königlich- Preußische Hauptbank (Royal Preussian Bank), die Zentralbank von Preußen von 1847. Die Reichsbank wurde zur Zentralbank ernannt. von Deutschland am 1. Januar 1876, fünf Jahre nach der deutschen Vereinigung, und blieb in dieser Funktion bis 1945 bestehen. Die ehemaligen Büros sind heute die des Auswärtigen Amtes in Berlin.

Bis Ende 1909 waren Reichsbanknoten kein gesetzliches Zahlungsmittel, obwohl die Banken verpflichtet waren, sie zu akzeptieren. Darüber hinaus wird unter das Münzgesetz vom Juli 1873, bis 1906 das Münzgesetz. Die Reichsbank durfte keine Banknoten in Stückelungen unter 100 Punkten ausgeben.